Die von der Regelung betroffenen Mannschaften müssen pro Saison folgende Punkte abarbeiten:
1. und 2. Mannschaft: 150 Punkte
Frauen und Veteranen: 120 Punkte
Junioren A und B: 120 Punkte
Für die Durchsetzung dieser Vorgaben sind die Trainer verantwortlich.